Sammelquote für EAG von 4 kg/EW.a muss erreicht werden.
ab
31. Dezember 2008
Neue Zielvorgaben für die Recycling- und Verwertungsquoten und nach Bedarf auch für die Wiederverwendung ganzer Geräte. Wiederverwendete Geräte dürfen bis 31. 12. 2008 nicht bei der Berechnung der festgelegten Zielvorgaben berücksichtigt werden.
ab
31. Dezember 2008
Neue Zielvorgaben für die Sammelquote.
bis
13. Februar 2011
Getrenntes Ausweisen der Kosten für die Sammlung, Behandlung und Beseitigung von "historischen" EAG der Gerätekategorien 2-10 beim Verkauf neuer Elektrogeräte. Die Hersteller dürfen für einen Übergangszeitraum von acht Jahren (zehn Jahre für die Kategorie 1) nach Inkrafttreten der Richtlinie die Kosten für die Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Beseitigung beim Verkauf neuer Produkte gegenüber dem Käufer ausweisen.
bis
31. Dezember 2013
Bis zum 13. 02. 2013 Getrenntes Ausweisen der Kosten für die Sammlung, Behandlung und Beseitigung von "historischen" EAG der Gerätekategorie 1 beim Verkauf neuer Elektrogeräte.