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Verbot der Verwendung von BleiDie Verwendung von mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei je homogenen Werkstoff in Elektro- und Elektronikgeräten ist nach der EU-Richtlinie RoHS verboten und nur für bestimmte Ausnahmen zugelassen. Blei (Pb) und seine Verbindungen finden folgende Anwendungen:
Verbot der Verwendung von QuecksilberDie Verwendung von mehr als 0,1 Gewichtsprozent Quecksilber je homogenen Werkstoff in Elektro- und Elektronikgeräten ist nach der EU-Richtlinie RoHS verboten und nur für bestimmte Ausnahmen zugelassen. Quecksilber findet in Elektro(nik)geräten Verwendung:
Verbot der Verwendung von CadmiumDie Verwendung von mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenen Werkstoff in Elektro- und Elektronikgeräten ist nach der EU-Richtlinie RoHS verboten und nur für bestimmte Ausnahmen zugelassen. Cadmium wird zur Herstellung von Batterien (Nickel-Cadmium-Batterien), als Korrosionsschutz von Metallen, zur Erzeugung galvanischer Schutzüberzüge auf Metallteilen eingesetzt. Zusätzlich wird dieses Metall in Form von Cadmium-Verbindungen als Farbpigmente und in der Kunststoffherstellung (z.B. PVC) als Stabilisator verwendet. In Elektrogeräten findet Cadmium u. a. als Leuchtstoff in der Bildschirmbeschichtung und in lichtempfindlichen Schichten von Kopierern Anwendung. Weiters findet es Anwendung:
Verbot der Verwendung von sechswertigem ChromDie Verwendung von mehr als 0,1 Gewichtsprozent sechswertigem Chrom je homogenen Werkstoff in Elektro- und Elektronikgeräten ist nach der EU-Richtlinie RoHS verboten und nur für bestimmte Ausnahmen zugelassen. Sechswertiges Chrom wird in der Galvanikindustrie als Korrosionsschutzmittel verwendet und kommt in Form von Chromatschichten z.B. auf Schraubanschlusssystemen und Elektrobändern zum Einsatz. Um das Risiko zu minimieren, dass sechswertiges Chrom in die Umwelt gelangt, hat die Europäische Union dessen Einsatz in Elektro- und Elektronikgeräten verboten. Zugelassen ist die Verwendung von sechswertigem Chrom lediglich als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoff-Kühlsystems in Absorptionskühlschränken. Verbot der Verwendung von polybromiertem Biphenyl (PBB)Durch die Verbreitung elektrischer und elektrotechnischer Geräte wurde die Zahl der möglichen Zündquellen dramatisch erhöht und machte den Einsatz von flammhemmenden Substanzen erforderlich. PBB werden als Flammschutzmittel oder als Weichmacher für Kunststoffe verwendet. Die Verwendung von mehr als 0,1 Gewichtsprozent polybromiertem Biphenyl je homogenen Werkstoff in Elektro- und Elektronikgeräten ist nach der EU-Richtlinie RoHS verboten. Bei der Verbrennung von PBB-haltigen Materialien können hochgiftige Dioxine und Furane entstehen. Als Flammschutzmittel findet es Verwendung in:
Verbot der Verwendung von polybromiertem Diphenylether (PBDE)Die Verwendung von mehr als 0,1 Gewichtsprozent polybromiertem Diphenylether je homogenen Werkstoff in Elektro- und Elektronikgeräten ist nach der EU-Richtlinie RoHS verboten. Polybromierte Diphenylether werden z.B. als Flammschutzmittel in Kunststoffen verwendet (ähnliche Anwendungen wie PBB und in Textilien). Bei der Verbrennung von PBDE-haltigen Materialien können hochgiftige Dioxine und Furane entstehen. Aus diesem Grunde hat die Europäische Union den Einsatz von PBDE in Elektro- und Elektronikgeräten ausnahmslos verboten. |
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