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Um den schnell wachsenden Abfallstrom der Elektro- und Elektronik-Altgeräte bremsen zu können und zur Verstärkung der Produzentenverantwortlichkeit, wurden zwei EU-Richtlinien – WEEE und RoHS - erlassen. Diese stellen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) vor neue Herausforderungen, da sie die anfallenden Altgeräte zurücknehmen und einer sachgerechten Verwertung zuführen müssen. Dadurch sollen Anreize für eine umweltschonende Konstruktion geschaffen werden, die Aspekte der Abfallverwertung und -entsorgung bereits umfassend berücksichtigt. Durch Stoffverbote soll der Einsatz bestimmter gefährlicher Stoffe verringert werden.

Download der Verordnung und Richtlinen

-> EAG - Verordnung (pdf)

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten, 29. April 2005

-> WEEE Richtlinie (pdf)

Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

-> RoHS Richtlinie (pdf)

Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

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